Allgemeine Geschäftsbedingungen Es gelten immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachträglich AGB genannt) von zmedia.ch GmbH (nachträglich zmedia genannt).
1. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich Als Kunde von zmedia gelten juristische und natürliche Personen, welche von zmedia im Rahmen eines Vertrages Dienstleistungen beziehen.
Integrierende Bestandteile dieses Vertrages sind:
•Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen •Offerten und vertragliche Abmachungen Nimmt der Kunde mittels der von zmedia bezogenen Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen insbesondere des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.
2. Beginn und Dauer des Vertrages Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande bzw. zmedia ist erst dann gebunden, wenn sie den vom Kunden rechtsverbindlich unterzeichneten Vertrag (Auftragsbestätigung) gegengezeichnet haben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis das eventuelle Verzögerungen aus organisatorischen oder technischen Gründen entstehen können. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber zmedia ableiten. Verbindlich abgemachte Liefertermine haben nur dann Ihre Gültigkeit, wenn die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei zmedia eintreffen. Für Verzögerungen der Liefertermine, für welche zmedia keine Schuld trifft, kann zmedia nicht haftbar gemacht werden. Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten oder zmedia für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
3. Abnahme Nach der Aufbauphase Ihrer Website oder der Media Applikation gibt es die Zwischenabnahme. Die Zwischenabnahme ist verbindlich für das graphische Layout und das Design gemäss Pflichtenheft oder gemäss Absprache. Graphische Änderungen nach der Zwischenabnahme die nicht auf Verschulden von zmedia zurückzuführen sind, werden gemäss offizieller Preisliste nachbelastet. Die Endabnahme der Homepage erfolgt nach Avisierung innert 2 Wochen. Nach dieser Frist ist zmedia berechtigt seine Dienstleistungen vollumfänglich zu verrechnen.
4. Auftragsabbruch Wird ein Auftrag während der Projektphase storniert, so schuldet der Auftraggeber den aufgelaufenen Aufwand.
5. Urheber- und andere Rechte zmedia geht ohne weiteres Nachfragen davon aus, das Sie als Kunde, für die zmedia übergebenen Vorlagen, Daten und dergleichen die Reproduktionsrechte besitzen. Das Copyright für die von zmedia erstellten Webseiten liegt beim Kunden. Ausgenommen davon sind Softwarebausteine, Scripte, Flash-Rohdaten (fla) und dergleichen, welche von zmedia programmiert werden. Diesbezüglich gehen lediglich die Nutzungsrechte an den Kunden über. Möchte der Kunde diese Rechte auch kaufen, so muss dies zusätzlich nach Vereinbarung verrechnet werden. Der Kunde gewährt zmedia das Recht auf der erstellten Website unseren Namen in Verbindung mit einem Hyperlink zu unserer offiziellen Website einzubinden. Layout und Design Vorschläge, welche von zmedia in Verbindung mit einer Offerte erstellt wurden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung von zmedia nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig gebraucht werden. Die Rechte bleiben bei zmedia.
6. Mängel und Rügen Die von zmedia erstellten Arbeiten sind bei Erhalt zu prüfen. Allfällige Fehler oder Beanstandungen sind zmedia innert 7 Tagen oder der vereinbarten Abnahmefrist zu melden. Nach Ablauf der Frist gilt die Lieferung als korrekt und angenommen.
7. Haftung Bei begründeter, rechtzeitiger Beanstandung für von zmedia erstellte Dienstleistungen, erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sämtliche weitere Gewährleistungsansprüche bzw. Mängelrechte sind ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit durch zmedia weggebunden. zmedia handelt im Auftrag des Kunden und übernimmt keine Haftung für Rechtswidrig verbreitete Daten und Inhalte. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst zmedia jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfsmittel aus.
8. Offerten Offerten, welche von zmedia erstellt werden haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart wurde. Bei Richtpreisofferten handelt es sich infolge von fehlenden oder ungenauen Angaben lediglich um Richtpreise, welche den groben Rahmen der finanziellen Mittel festlegt. zmedia kann nicht an Richtpreisofferten gebunden werden. Die Preise einer Richtpreisofferte kann nach oben oder unten ändern.
9. Preise / Zahlung Kosten werden verrechnet gemäss Offerte oder anhand der gültigen Preisliste von zmedia Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt:
•40% Bei Auftragserteilung (Zahlbar innert 10 Tagen) •40% Bei der Fertigstellung (Zahlbar innert 10 Tagen) •20% Nach der Endabnahme (Zahlbar innert 30 Tagen) anders lautende schriftliche Abmachungen ausgenommen. Mehraufwand, welcher durch nachträgliche angebrachte Änderungen durch den Kunden, für zmedia entsteht wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Logos und Bilder, welche immer wieder ausgetauscht werden, oder für Storyboards welche sich plötzlich während eines Projektes ändern. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von zmedia gehenden Spesen der Bank und Post, werden dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt. Fahrspesen werden zu sFr. 1.00 pro Kilometer & Fahrzeit in Rechnung gestellt. Fahrzeit gilt als Arbeitszeit und wird zu den aktuellen Konditionen gemäss Preisliste verrechnet.
10. Pflichten von zmedia Die Pflichten von zmedia gegenüber dem Kunden sind im Pflichtenheft festgehalten.
zmedia erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. zmedia kann nicht für Dienstleistungen dritter, wie zum Beispiel die ständige Verfügung des Servers haftbar gemacht werden. zmedia verpflichtet sich innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Sind diese Störungen und Fehlfunktionen die auf Unsachgemässe Handhabung des Kunden von zmedia Dienstleistungen zurückzuführen, so wird der Arbeitsaufwand anhand der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.
11. Pflichten des Kunden Die Pflichten des Kunden gegenüber zmedia sind im Pflichtenheft festgehalten. Anlieferungsform der Daten, Termine, Ansprechperson, usw. Sie als Kunde tragen die alleinige Verantwortung für die Rechtmässigkeit der Daten, Nachrichten, optischen und akustischen Effekte, Operationen, und Transaktionen welche von Ihrem Anschluss aus erfolgen und oder durchgeführt werden. Sie haben für die Einhaltung der anwendbaren Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrecht, des Fernmelderechts, des Wettbewerbsrechts und des Immaterialgüterrechts zu sorgen. Insbesondere folgende Inhalte dürfen nicht verbreitet werden:
•Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 bis StGB •Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB •Förderung, Anleitung oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten •unerlaubte Glücksspiele (z.B. im Sinne des Lotteriegesetzes) •unsittliche Materialien Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass zmedia Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch zmedia notwendig wird.
12. Schlussbestimmungen Diese AGB sowie die oben in Ziffer 1 erwähnten Dokumente regeln abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen zmedia und dem Kunden. Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung und der rechtsgültigen Unterschrift beider Vertragsparteien. zmedia behält sich ausdrücklich vor jederzeit Änderungen der AGB sowie der Leistungsblätter der einzelnen Dienstleistungen durchzuführen. Die neuen Bedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH. zmedia ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.
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